Die selbsternannten Wächter „der“ Moral und ihre Schwierigkeiten mit den Erfahrungswissenschaften

Dieser Beitrag ist auch auf Ökonomenstimme (Teil 1 & Teil 2) erschienen.

1. Die gröbsten „Missverständnisse“

Thomas Beschorner und Martin Kolmar haben mit einer Replik („Die Ökonomik und ihre Schwierigkeiten mit der Moral„) auf meinen Beitrag („Der VW-Skandal, die Wirtschaftsethik und die Wissenschaft„) reagiert, die bei näherem Hinsehen noch mehr Fragen aufwirft als ihre zuvor veröffentlichten Beitrage („Schwierigkeiten mit der Moral: Ein Kommentar aus gegebenem Anlass„, „Unternehmensverantwortung und Politik„). Was vor allem stört und eine Diskussion erschwert, ist eine Beliebigkeit der Argumentationsführung, die es schwer macht, eine Basis zu orten, auf der man aufbauen könnte.

1.1 „Totalitäre Tendenzen“

Das beginnt zunächst einmal mit der Art, wie diese Autoren den Inhalt eines Textes wiedergeben. Sie schreiben wörtlich „Rainer Maurer unterstellt dabei, dass unser Ansatz im Kern totalitäre Tendenzen habe.“ und „Es verweist aber auch auf eine Eigentümlichkeit im Kommentar von Rainer Maurer, in dem suggeriert wird, dass die Idee, den Einzelnen in die moralische Verantwortung zu nehmen, zu einer Form von Totalitarismus führe.“ Das Wort „totalitär“ findet sich aber in meinem Beitrag ebenso wenig wie das Wort „Totalitarismus„. Offensichtlich beziehen sich die Autoren dabei auf eine Textpassage, in der ich zu Bedenken gebe „Man reibt sich verwundert die Augen: Eine Gesellschaft, die nicht eine ganz bestimmte Vorstellung von „Anstand, Ehrlichkeit, Mäßigung und Gerechtigkeit“ ihren Mitglieder vorschreibt, sondern in ihrer freiheitlichen Verfasstheit eine pluralistische, individuelle Interpretation dieser Begriffe ausdrücklich erlaubt und toleriert, verwandelt sich in einen Kontrollstaat? Könnte es nicht auch genau umgekehrt sein?“ Wie bitte kommen Martin Kolmar und Thomas Beschorner dazu, aus dieser Formulierung einen Totalitarismus-Vorwurf abzuleiten? Das Wort „Kontrollstaat“ ist ein wörtliches Zitat aus ihrem Text. Ein „Kontrollstaat“ ist, aus meiner Sicht, nicht notwendigerweise mit „Totalitarismus“ gleichzusetzen und falls Beschorner und Kolmar es dennoch tun möchten, dann geht der Totalitarismus-Vorwurf von ihrem eigenen Text aus.

Interessanterweise schreiben Beschorner und Kolmar weiter „Diskussionen basieren mitunter darauf, dass Texte unterschiedliche Lesarten zulassen, womit die Intention der Verfasser und die Intentionsvermutung der Leserinnen und Leser nicht immer gut zueinanderpassen„. Ganz offen gesagt: Mir persönlich wäre von allen „unterschiedlichen Lesarten“, die „Texte zulassen“, die wörtliche am liebsten.

1.2 „Metaphysischer Kokolores“

In ähnlicher Form versuchen die Autoren zu suggerieren, dass ich Hypothesen, die so formuliert sind, dass sie nicht falsifiziert werden können, als „metaphysischen Kokolores“ bezeichnen würde. Auch hier gilt, wie man leicht nachprüfen kann: ich habe den Ausdruck „metaphysischen Kokoloresin meinem Beitrag an keiner Stelle verwendet. Ich habe auch an keiner Stelle sinngemäß gesagt, dass metaphysische Hypothesen in den Erfahrungswissenschaften generell vermeidbar oder unsinnig, mithin also „Kokolores“ sind. In einem Buch, in dem ich die methodologischen Grundlagen der Ökonomik diskutiere, lautet der Titel eines Kapitels „Die metaphysische Grundlage der Erfahrungswissenschaft“ (Maurer (2004, S. 104-8)). Darin erläutere ich unter Bezug auf Popper (1984, S. 38ff.) die Unvermeidbarkeit, jede Erfahrungswissenschaft letztendlich auf zwei metaphysische Hypothesen zu gründen: (1) Dass eine von unserem Bewusstsein unabhängige Realität existiert, wir also nicht in einem Traum oder einer „Matrix“ leben. (2) Dass unser Sinnesapparat in irgendeiner Form zutreffende Informationen über die Beschaffenheit dieser Realität liefert. Beide Hypothesen sind nicht falsifizierbar und deshalb in der Popper’schen Terminologie „metaphysische Hypothesen“: Ad (1) Wenn wir die Realität nur träumen würden, wäre eine empirische Beobachtung, dass dies so ist, nicht möglich. Ad (2) Eine empirische Beobachtung, die widerlegt, dass empirische Beobachtungen möglich sind, würde sich selbst widerlegen. Dieser gordische Knoten lässt sich also nur durchschlagen, in dem die Gültigkeit der beiden Hypothesen schlicht gesetzt wird. Jede Erfahrungswissenschaft beruht somit also auf einer „metaphysischen Grundlage“. Wer damit ein Problem hat, der dürfte nicht nur Schwierigkeiten mit den Erfahrungswissenschaften haben, sondern auch mit seinem Alltag. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Es wäre vor diesem Hintergrund aber unsinnig, metaphysische Hypothesen als „Kokolores“ zu bezeichnen.

Aus der Notwendigkeit, diese metaphysische Grundlage der Erfahrungswissenschaften zu akzeptieren, wenn man Erfahrungswissenschaft betreiben möchte, folgt jedoch nicht, dass es in irgendeiner Weise für den erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt nützlich wäre, Hypothesen generell so zu formulieren, dass sie nicht durch empirische Beobachtungen falsifiziert werden können. Wenn eine Hypothese so formuliert ist, dass sie, egal wie die empirischen Daten ausfallen, niemals falsch sein kann, können wir aus den Daten niemals etwas über die Beschaffenheit der Realität lernen.

Wenn man also die Beobachtung macht, dass „noch nicht einmal ein Unternehmen wie die Volkswagen AG mit einem renommierten Markennamen und daraus resultierendem hohem Reputationsrisiko einen ausreichenden Anreiz hat, strafbewerte Gesetze einzuhalten“ (Maurer) und wenn weitere Beobachtungen zeigen, dass dies kein zufallsbedingter Ausrutscher ist, sondern „die Deutsche Bank manipuliert den Libor-Index, in der FIFA erfolgt die Vergabe von Weltmeisterschaften und Werbeverträge durch systematische Bestechungen, bei Siemens und Daimler gehörte es über viele Jahre zur gängigen Praxis, sich bei Auftragsvergaben Vorteile durch „Beschleunigungszahlungen“ zu verschaffen, Schweizer Banken unterstützen ihre Kunden aktiv beim Verstecken steuerpflichtiger Gelder, und Pharmaunternehmen manipulieren empirische Studien zum Nachweis der Wirksamkeit ihrer Wirkstoffe. Die Liste ist lang und könnte ohne Probleme erweitert werden“ (Beschorner und Kolmar), dann scheint es mir doch naheliegend, die Hypothese, dass freiwillige Selbstregulierung bzw. das „Leitbild der individuellen Verantwortung zur Lösung gesellschaftlicher Probleme“ einen sinnvollen Beitrag zur Regulierung einer Marktwirtschaft leisten kann, als gescheitert zu betrachten.

Natürlich kann man, jede Hypothese gegen Falsifikation immunisieren. In diesem Fall z.B. dadurch, dass man reklamiert, dass der Staat noch nicht in ausreichendem Umfang durch das Schaffen „einer politischen Rahmenordnung“ „den Bürgern dabei hilft, gut zu werden“ bzw. „moralisches Handeln zu fördern“ (Beschorner und Kolmar). Man sollte sich dann aber darüber im Klaren sein, dass man dabei das „Leitbild der individuellen Verantwortung zur Lösung gesellschaftlicher Probleme“ dadurch rettet, dass man dem Staat die Verantwortung für das „Leitbild der individuellen Verantwortung zur Lösung gesellschaftlicher Probleme“ zuschiebt. Wie sinnvoll kann das eigentlich sein?

Anders gewendet: Wenn die Möglichkeit einer wirkungsvollen Gestaltung des ordnungspolitischen Rahmens einer Marktwirtschaft so eindeutig durch empirische Beobachtungen widerlegt werden könnte wie das „Leitbild der individuellen Verantwortung„, hätte ich kein Problem damit, diese Konzeption von Wirtschaftspolitik als gescheitert zu betrachten. Für mich ist Ordnungspolitik kein Religionsersatz. Wenn Beschorner und Kolmar glauben, diesen Nachweis durch konkrete empirische Beobachtungen führen zu können, wäre ich sehr daran interessiert, darüber Näheres zu hören.

1.3 „Der Dogmatismus als einzige Alternative“

Ärgerlich ist die sinnentstellende Wiedergabe der von Hans Albert (1968) vorgeschlagenen Lösung des „Münchhausen-Trilemmas“ durch „Beschorner und Kolmar„. Sie schreiben „Auch dort gilt, dass wir die Wahl zwischen den drei unschönen Alternativen Zirkelschluss, unendlicher Regress und Dogmatismus haben. De facto bleibt dabei aber nur der Dogmatismus als einzige Alternative bestehen – eben auch für die positive Wissenschaft. Jede Theorie ist notwendig von Werturteilen in diesem Sinne (als dogmatisch gesetzte erste Prinzipien) durchsetzt.Albert (1968) erläutert aber nach der Einführung des Trilemmas in Kapitel I „Das Problem der Begründung“ in Kapitel II „Die Idee der Kritik“ seine nicht-dogmatische Auflösung des Trilemmas durch die Idee der Kritik. Er tut dies in mehrfachen Wiederholungen, so dass dieser Gedanke eigentlich kaum zu übersehen ist: „Die neue Konzeption der Rationalität, die sich im Prinzip der kritischen Prüfung verkörpert, unterscheidet sich vor allem insofern von der klassischen Lehre, als sie keinen Rekurs auf irgendwelche Dogmen notwendig macht und die Dogmatisierung von Problemlösungen irgendwelcher Art – von metaphysischen oder wissenschaftlichen Theorien, von ethischen Systemen, historischen Thesen oder praktischen und damit auch politischen Vorschlägen – nicht zulässt. Damit wird zugleich auch jeder Unfehlbarkeitsanspruch für irgendeine Instanz zugunsten eines konsequenten Fallibilismus zurückgewiesen“ (Albert (1968, S. 43)). Die Überwindung des „Münchhausen-Trilemmas“, das ich mit Bezug auf die Begründung von ethischen Theorien „Begründungstrilemma der Ethik“ genannt habe, liegt also in der Aufgabe des Letztbegründungsanspruchs. In meiner Formulierung: „Ein Ausweg aus dem Begründungstrilemma resultiert nur, wenn man den Letztbegründungsanspruch aufgibt. Dann ist eine Entscheidung für die dritte Alternative möglich und der Begründungsprozess kann vorläufig abgebrochen werden, bis ein Argument oder Problem auftaucht, das eine Neuaufnahme oder Modifikation des Begründungsprozesses sinnvoll macht.“ Wenn Beschorner und Kolmar, der Meinung sind, dass diese nicht-dogmatische Lösung des Trilemmas nicht möglich ist, sondern nur eine dogmatische, würde man natürlich gerne ein Argument hören, warum dies ihrer Meinung nach der Fall ist. „De facto bleibt dabei aber nur der Dogmatismus als einzige Alternative bestehen…“ ist kein Argument, sondern eine dogmatische Behauptung – gewissermaßen die Absicherung des Dogmatismus durch den Dogmatismus.

In ähnlich dogmatischer Form verkünden Beschorner und Kolmar kurz darauf dann „Die Auseinandersetzung mit der Frage, wie man in einer pluralen Gesellschaft mit heterogenen moralischen Positionen umgehen kann, ist dabei ferner zunächst einmal von der Frage zu trennen, welchen Wahrheitswert ethische Prinzipien haben.“ Auch hier erfährt man nicht, warum diese Trennung inhaltlich notwendig sein sollte. Man kann doch, wie ich es getan habe, sicherlich argumentieren, dass die Unmöglichkeit eine bestimmte Ethik letztgültig zu begründen bzw. ihre „Wahrheit“ zu beweisen, eine Toleranz gegenüber Anhängern anderer Ethiken notwendig macht. Umgekehrt, wenn es möglich wäre, mit irgendeiner Prozedur, zu beweisen, dass nur eine ganz bestimmte Ethik „wahr“ sein kann, wenn also eine Letztbegründung einer bestimmten Ethik möglich wäre, dann wäre die Forderung nach Einhaltung dieser Ethik durch alle Mitglieder der Gesellschaft wohlbegründet.

Ausgehend von meinen persönlichen Präferenzen, finde ich es deshalb sogar sehr gut, dass eine Letztbegründung von Ethiken nicht möglich ist. Ich empfinde es nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung, dass es viele unterschiedliche Varianten von Ethiken gibt, die in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft alle zu Wort kommen dürfen, bevor bei Problemen, die zur gesellschaftlichen Entscheidung anstehen, ein Kompromiss auf Basis demokratischer Prinzipien gefunden wird. Diese Vielfalt von ethischen Entwürfen, vergrößert – und zwar auch dann, wenn sie formal inkompatibel sind – den Blickwinkel mit dem eine Gesellschaft ihre Probleme in Augenschein nimmt. Die Einhaltung demokratischer Prinzipien stellt dabei sicher, dass Entscheidungen, bei Bedarf auch wieder revidiert werden können, so dass dieses Verfahren auch keinerlei dogmatischen Charakter besitzt.

1.4 „Methodische Banalitäten“ wie empirische Theorien, die „immer auf normativen Annahmen fußen“

Ihr recht unbedarftes Verhältnis zum Dogmatismus wird auch an anderer Stelle deutlich. Für Beschorner und Kolmar gilt: „Jede Theorie ist notwendig von Werturteilen in diesem Sinne (als dogmatisch gesetzte erste Prinzipien) durchsetzt. Wir möchten damit an dieser Stelle eine eigentlich methodische Banalität unterstreichen: Normative Fragen entstehen für sozialwissenschaftliche Theorien jedweder Art nicht nur im Anschluss an die durchgeführten Untersuchungen (Beispiel Rainer Maurer: „welche Einkommensverteilung eine Gesellschaft als erstrebenswert ansehen möchte“), sondern sie beginnen bereits mit der Frage „was man vorne reinsteckt“, z.B. in Form von Verhaltensannahmen über Akteure. Wir können uns der normativen Prämissen bewusst sein oder nicht, diese offenlegen oder nicht; in jedem Fall gilt: Theorien fußen immer auf normativen Annahmen.“ Das kann man eigentlich nur so deuten, dass die Verhaltensannahmen, die in ökonomische Theorien normalerweise neben Annahmen die Produktionstechnologien charakterisieren postuliert werden, für Beschorner und Kolmar normativen Charakter haben. Mit anderen Worten mit diesen Verhaltensannahmen versucht man nach Beschorner und Kolmar nicht das empirische Verhalten von Menschen so zu beschreiben wie es ist, sondern man erhebt damit den normativen Anspruch, dass sich die Menschen so verhalten sollen. Aber die Idee von positiven Theorien ist es doch eigentlich, die Realität zu beschreiben und zwar nicht so wie sie sein soll, sondern so wie sie ist? Wieso sollte es dann sinnvoll sein, die Verhaltensannahmen so zu wählen, wie die Menschen sein sollen und nicht wie die Menschen vermutlich tatsächlich sind?

Ein Sozialwissenschaftler, der in einer Theorie unterstellt, dass Menschen sich wie der berüchtigte Homo oeconomicus verhalten, tut dies nicht deshalb, weil er glaubt, dass dieses Verhaltensmodell das tatsächliche Verhalten von Menschen einigermaßen realistisch abbildet, sondern weil er glaubt, dass Menschen sich so verhalten sollen, wie es ein Homo oeconomicus tut? Gilt das dann auch für neuere Verhaltenstheorien, die aus empirischen Experimenten abgeleitet wurden, bei denen man davon ausgeht, dass Menschen nicht „rationale Eigennutzmaximierer“ sondern „begrenzt-rationale Eigennutzmaximierer“ sind? Wenn ein Sozialwissenschaftler also die Annahme macht, dass Menschen sich wie „begrenzt-rationale Eigennutzmaximierer“ verhalten, dann nicht deshalb, weil er glaubt, dass diese Annahme das tatsächliche Verhalten von Menschen besser beschreibt, als die Annahme eines „rationalen Eigennutzmaximierers“, sondern weil er glaubt, dass Menschen sich „begrenzt-rational“ verhalten sollen? Weshalb wird derzeit eigentlich in der empirischen Verhaltensforschung mit erheblichem Aufwand versucht, Verhaltenstheorien zu finden, die das tatsächliche Verhalten von Menschen besser beschreiben als die Homo oeconomicus Annahme? Wenn es so ist, wie Beschorner und Kolmar sagen, könnte man doch auf all die empirischen Experimente verzichten und sich stattdessen eine hübsche normative Verhaltensannahme ausdenken, die man in die Theorien steckt. Wenn die Theorien dann die beobachtbare Realität nicht zutreffend beschreiben, sind selbstverständlich nicht die Theorien falsch, sondern die Realität. Das gilt im Übrigen natürlich auch für Annahmen, die die Produktionstechnologien betreffen: Zunehmende Skalenökonomien werden nicht deshalb unterstellt, weil man damit unvollkommenen Wettbewerb ganz gut erklären kann, sondern weil man der Meinung ist, dass Produktionstechnologien nun einmal aus normativen Gründen diese Eigenschaft haben sollten? Vielleicht können Beschorner und Kolmar an der Stelle noch einmal ein paar klärende Worte nachlegen. Bis dahin verharre ich diesbezüglich im Zustand ungläubigen Erstaunens.

1.5 Willensfreiheit ja – Ethikfreiheit nein?

Ich hatte in meiner Kritik („Der VW-Skandal, die Wirtschaftsethik und die Wissenschaft„) darauf hingewiesen, dass „jede moderne Ethik ein naturwissenschaftliches Fundament braucht“ weil „Forschungsergebnisse aus einigen Bereichen der Naturwissenschaften jede Ethik in ihren Grundvoraussetzungen betreffen„. Grund für diesen Hinweis, war die Klage von Beschorner und Kolmar die „auch heute noch dominant an wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten vermittelten Inhalte speisen sich – in der Volks- wie in der Betriebswirtschaftslehre – aus einem den Naturwissenschaften nahen Denken„. Diese Klage wirft nicht nur die Frage auf, ob ‚naturwissenschaftliches Denken‚ in den Wirtschaftswissenschaften tatsächlich vermieden werden sollte, sondern auch, ob Ethiken heute tatsächlich noch ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen Forschungsergebnissen entworfen werden können? Ich hatte dazu eine Reihe neurophysiologischer Experimente zitiert, die von Libet (1985) angestoßen wurden. Diese Experimente zeigen, dass nicht alle menschlichen Entscheidungen „bewusst“ und „frei“ getroffen werden. In zwei von mir zitierten philosophischen Arbeiten (Pauen und Roth (2008) und Schmidt-Salomon (2010)), werden aus diesem naturwissenschaftlichen Befund allerdings sehr unterschiedliche Schlüsse gezogen: Schmidt-Salomon deutet den Befund so, dass er sich in der philosophischen Tradition Schopenhauers von der Idee eines freien Willens verabschiedet und ausgehend von dieser Prämisse dann nichtsdestotrotz eine Ethik mit humanistischem Zügen entwirft. Dagegen entwickeln der Philosoph Michael Pauen und der Neurobiologe Gerhard Roth in ihrem gemeinsamen Buch auf Basis des neurobiologischen Befundes ein „Vier-Ebenen-Modell der Handlungssteuerung“, nach dem Determination und Freiheit kompatibel sind. Diese Position wird in der philosophischen Debatte als „Kompatibilismus“ bezeichnet wird. Meine persönliche Meinung zu dieser Frage, hatte ich nicht erwähnt. Sie beruht auf der Idee, dass aufgrund der Verfügbarkeit einer informationsverarbeitenden Sprache ein strikter biochemischer Determinismus, wie er sich in den Libet-Experimenten bei einfachen Bewegungsabläufen andeutet, bei komplexen Entscheidungen, die eine Verarbeitung von externen Informationen erforderlich machen, nicht notwendigerweise vorliegt (Näheres dazu hier).

Offensichtlich kann der naturwissenschaftliche Befund also unterschiedlich gedeutet werden und dann auch zur Begründung unterschiedlicher Ethiken verwendet werden. Beide Arbeiten, die von Pauen und Roth (2008) und Schmidt-Salomon (2010) setzen sich aber ernsthaft und ohne Ausflüchte mit dem naturwissenschaftlichen Befund auseinander. Pauen und Roth (2008) beenden ihre Arbeit ganz undogmatisch mit dem Schlusssatz „Wir sind uns darüber im klaren, dass damit nur ein Ansatz zu einer naturalistischen Theorie von Freiheit, Schuld und Strafe vorliegt, doch auch dieser Ansatz sollte zeigen, dass eine Klärung der noch offenstehende Fragen eine intensive Zusammenarbeit von Neurowissenschaften und Philosophie, von empirischer und begrifflicher Arbeit voraussetzt.

Interessanterweise gehen Beschorner und Kolmar gar nicht auf die Unterschiede, der von mir zitierten Arbeiten ein, sondern skizzieren die Position von Ernst Tugendhat (2007), der ebenfalls einen kompatibilistischen Standpunkt entwickelt, aber ganz anders begründet als Pauen und Roth (2008): Danach gehören Willensfreiheit und Determinismus „unterschiedlichen Beschreibungsebenen“ an, so dass die Vermischung beider Ebenen einen „Kategorienfehler“ darstellt, welcher wiederum die Kompatibilität von Determinismus und Willensfreiheit gewährleistet: „Determinismus und Willensfreiheit sind daher in dem Sinne vereinbar, weil beide Beschreibungsebenen nichtreduzierbar nebeneinander bestehen„. Auf den ersten Blick, entsteht bei dieser Argumentation natürlich schon der Eindruck, dass hier mit dem Verweis auf einen „Kategorienfehler“ eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem neurophysiologischen Befund umgangen werden soll. Selbstverständlich steht es jedem frei, sich solcher a priori Argumente zu bedienen. Die Frage ist nur, wie man dann mit Positionen umgehen möchte, die von Andersdenkenden vertreten werden – z.B. mit der von Schmidt-Salomon (2010) und seinem Ethik-Entwurf „Jenseits von Gut und Böse„? Der von mir vertretene ethische Pluralismus hat keinerlei Probleme damit, alternative Ethik-Entwürfe als gleichrangig neben dem eigenen zu akzeptieren. Ich empfinde es sogar als interessante Bereicherung meiner eigenen Überlegungen, zu sehen, dass eine humanistische Ethik auch dann noch möglich ist, wenn man sich von der Prämisse eines freien Willens verabschiedet hat. Vielleicht können Beschorner und Kolmar noch etwas näher erläutern, wie sie mit Ethiken umgehen möchten, deren Prämissen von ihrem eigenen Standpunkt so stark abweichen wie die von Schmidt-Salomon (2010).

2. Das Hauptproblem: Warum führt eine freiheitlich verfasste, pluralistische Gesellschaft zu einem Kontrollstaat?

Ich möchte nun noch einmal auf das Hauptproblem, wie es sich aus meiner Sicht darstellt, zu sprechen kommen: Es geht im Kern um zwei unterschiedliche Arten von Staatsverständnis. Nach meinem Verständnis – das sicherlich nicht sonderlich originell ist, wie sich jedem Sozialkundelehrbuch der gymnasialen Mittelstufe entnehmen lässt – ist ein wesentliches Element eines freiheitlich verfassten Rechtsstaats die konstitutionelle Verankerung der politischen Menschenrechte. Dieses Staatsverständnis steht in der neuzeitlichen Tradition von Philosophen wie Thomas Hobbes und John Locke, die sich von früheren Staatstheoretikern vor allem durch das Postulat (bzw. die ethische Prämisse) unterscheiden, dass Menschen zwar häufig sehr verschiedenen sind aber trotzdem die gleichen politischen Rechte besitzen. Man kann wohl sagen, dass diese Philosophen damit die theoretische Grundlage für eine Entwicklung legten, die zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ führte. Sie unterscheiden sich darin wesentlich von älteren Philosophen wie Platon oder Aristoteles, die aus der Unterschiedlichkeit von Menschen eine unterschiedliche Berechtigung zur Teilhabe an der Ausübung politischer Macht ableiteten.

In der deutschen Verfassung werden die politischen Menschenrechte durch den Grundrechtekatalog (Art 1 – 19) implementiert. Für die hier diskutierten Zusammenhänge dürften vor allem GG Artikel 3 (Gewissens-, Religions-, und weltanschauliche Bekenntnisfreiheit), Artikel 4 (Meinungs-, Presse-, Lehr-, und Forschungsfreiheit) sowie Artikel 103 (Gesetzlichkeitsprinzip) relevant sein. Dabei entsprechen Artikel 3 und 4 GG im wesentlichen Artikel 18 und 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und Artikel 103 GG dem Artikel 11 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte„. Diese Rechte, die konstituierend für einen freiheitlich verfassten Rechtsstaat sind, stellen es dem einzelnen Bürger frei sich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen oder auch nicht. Durch das von Artikel 103 gewährleistete Gesetzlichkeitsprinzip wird auch sichergestellt, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Das schließt natürlich auch das freie Bekenntnis zu einer bestimmten Ethik mit ein. Denn unterschiedliche Religionen oder Weltanschauungen habe in der Regel auch unterschiedliche ethische Vorstellungen.

So verbietet die „Katholische Kirche“ ihren Mitgliedern beispielsweise bestimmte Sexualpraktiken und empfiehlt homosexuellen Mitgliedern in ihrem „Katechismus“ „Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen„. Mit „Kreuzesopfer des Herrn“ ist dabei der Foltertod des „Jesus von Nazareth“ gemeint, der nach Ansicht dieser Religionsgemeinschaft notwendig war, damit der Gott dieser Religionsgemeinschaft den Menschen „ihre Sünden“ vergeben konnte. Andere Religionsgemeinschaften, wie zum Beispiel die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters e.V.„, deren Mitglieder dem merkwürdigen Brauch folgen, auf ihren Versammlungen ein umgedrehtes Nudelsieb als Kopfbedeckung zu tragen, lassen in Bezug auf Sexualpraktiken dagegen weitestgehende Freiheit zu und fordern lediglich gegenseitiges Einverständnis und die Verwendung eines Kondoms.

Individuelle Moralbegründungen gehen bisweilen, wie diese Beispiele zeigen, verschlungene Wege. Man kann diese verschiedenen ethischen Vorstellungen allesamt mehr oder weniger merkwürdig finden oder auch gutheißen. Aber man kann in einem freiheitlich verfassten Rechtsstaat, der die Menschenrechte respektiert, niemandem vorschreiben eine bestimmte Religion oder Ethik zu praktizieren oder auch nicht zu praktizieren. Religion, ethische Überzeugungen, politische Weltanschauungen sind Privatsache, sofern sie nicht gegen die geltende gesetzliche Rahmenordnung verstoßen und diese lässt in einem freiheitlich verfassten Rechtsstaat, der die Menschenrechte respektiert, den Bürgern nun einmal einen sehr weiten individuellen Entscheidungsspielraum.

Beschorner und Kolmar gehen nun aber offensichtlich davon aus, dass ein derart freiheitlich verfasster Rechtsstaat sich nach und nach in einen Kontrollstaat verwandelt (den sie (s.o.) offensichtlich mit einen „totalitären Staat“ gleichsetzen), wenn außer der Einhaltung der bestehenden Gesetze nicht zusätzlich sichergestellt wird, dass „Tugenden wie Anstand, Ehrlichkeit, Mäßigung und Gerechtigkeit“ nicht nur eine „strategische Größe werden, derer man sich situativ bedienen kann oder auch nicht“ und „nicht mehr fester, verinnerlichter Bestandteil einer Persönlichkeit, sondern höchstens noch beliebiges Mittel zur Erreichung egoistischer Ziele, eingefordert insbesondere bei allen anderen„. Denn, „so kann eine Gesellschaft auf Dauer nicht funktionieren. Eine Gesellschaft, die jedes Problem durch institutionelle Regelungen lösen will, verwandelt sich nach und nach in einen Kontrollstaat„. Sie fordern einen Staat, der „den Bürgern dabei hilft, gut zu werden“ und sehen die Aufgabe „einer politischen Rahmenordnung“ darin, „moralisches Handeln zu fördern“ und die „Individuen oder Unternehmen“ „nicht nur über Anreizmechanismen (was Sanktionen bekanntlich einschließt) irgendwie im Zaum zu halten„.

Ich habe bereits in meiner ersten Kritik auf drei Probleme hingewiesen, die ich mit dieser Staatskonzeption habe:

  • Erstens: Die Idee, dass es Aufgabe des Staates ist, den Bürgern dabei zu helfen „gut zu werden“ bzw. „moralisch zu Handeln“ beruht auf zwei Prämissen: (1) dass es möglich ist, zu eindeutig zu sagen, welche Moral die richtige ist und welche nicht. (2) dass es möglich ist, den einzelnen Bürger durch geeignete „Maßnahmen“ zu beeinflussen, die für richtig befundene Moral dann auch zu befolgen. Beide Prämissen halte ich für fragwürdig: Ad (1) Wie die Diskussion des Begründungstrilemmas der Ethik im ersten Abschnitt gezeigt hat, ist eine nicht-dogmatische Auflösung des Trilemmas nur durch den Verzicht auf Letztbegründung möglich. Das aber bedeutet aber, dass ein Nachweis, welche Moral die richtige ist, durch ein nicht-dogmatisches Verfahren nicht möglich ist. Im Grunde entfällt damit auch schon die logische Voraussetzung für die Anwendung von Prämisse (2). Trotzdem ist es interessant sich mit den Geltungsvoraussetzungen dieser Hypothese aus Sicht von Beschorner und Kolmar kurz zu beschäftigen: Ad (2) Beschorner und Kolmar glauben, dass die Verhaltensannahme exogener Präferenzen, moralisches Handeln ausschließt: „In einer Theorie, in der Menschen durch exogene Präferenzordnungen dargestellt werden, scheinen Probleme einer Verortung von Verantwortung auf individueller oder institutioneller Ebene aus zwei Gründen nicht auf. Zum einen stellen sich Fragen von Autonomie, Würde, Selbstbestimmung und sozialer Verhaltensprägungen gar nicht, da sie im Theoriedesign ausgeschlossen sind (oder zumindest nur durch einen sehr weit gefassten Präferenzbegriff eingefangen werden können, was aber in praktischen Anwendungen nicht passiert). Und zum anderen ist bei exogenen Präferenzen die Regelebene der einzige Ort, an dem man zur Problemlösung ansetzen kann.“ Das ist nun zunächst einmal einigermaßen erstaunlich: Warum sollten Menschen die in Bezug auf normative Werte wie z.B. „Anstand, Ehrlichkeit, Mäßigung und Gerechtigkeit“ ganz bestimmte feste und von außen nicht beeinflussbare persönliche Präferenzen haben, nicht verantwortlich handeln können? Es ist anmaßend Menschen mit festen, exogenen Präferenzen bzw. Wertvorstellungen „Autonomie, Würde, Selbstbestimmung“ abzusprechen. Im Grunde ist es auch unlogisch, denn jemand der feste Wertvorstellungen hat und danach handelt, bewahrt sich doch gerade „Autonomie, Würde, Selbstbestimmung„. Es ist diese völlige Beliebigkeit der Argumentation, die den Beitrag von Beschorner und Kolmar an vielen Stellen auszeichnet. Was Beschorner und Kolmar wahrscheinlich meinen, ist, dass Menschen mit exogenen persönlichen Wertvorstellungen, natürlich in einer Weise handeln, die man nicht gut von außen beeinflussen kann. Und letzteres ist natürlich notwendig, wenn der Staat, den ‚Bürgern helfen soll gut zu werden‚ bzw. ‚moralisches Handeln‚ der Bürger fördern soll. Dann stellen Menschen mit exogenen Präferenzen natürlich ein Kontrollproblem dar. Auch an anderer Stelle wird erkennbar, dass Beschorner und Kolmar offensichtlich die Annahme exogener Präferenzen, deshalb aufgeben möchten, damit eine moralische Beeinflussung von Menschen in ihrem Sinne möglich wird: „Man kann nicht nicht-sozialisiert werden, die Frage ist nur, ob jede Form der Sozialisation dieselben Charaktereigenschaften hervorbringt.“ Sie möchten also davon ausgehen können, dass menschliche Charaktereigenschaften durch eine geeignete Form der Sozialisation beeinflussbar sind. Sie formulieren an dieser Stelle sehr vorsichtig, denn sie wissen „Natürlich sind Ideen wie Umerziehung gerade im 20. Jahrhundert von totalitären Regimen auf das Unmenschlichste missbraucht worden„. Die Idee einer staatlichen Umerziehung von Bürgern kann man heute nicht mehr offen propagieren. Aber ganz ohne sie lässt sich nun einmal ihre Vorstellung nicht realisieren, dass der Staat, den Bürgern helfen soll, „gut zu werden“ bzw. „moralisch zu Handeln„. Am Ende läuft das Ganze darauf hinaus, dass sie einen „Kontrollstaat“ dadurch verhindern möchten, dass der Staat seine Bürger so ‚beeinflusst‘ – um das Wort ‚umerzieht‘ zu vermeiden – dass eine staatliche Regelsetzung durch Gesetze zumindest teilweise unterbleiben kann. Das wäre dann aber natürlich schon ein Staat, der die Präferenzen seiner Bürger in sehr weitgehendem Umfang beeinflusst/kontrolliert. Vielleicht dann doch schon so eine Art „Kontrollstaat“? Gewissermaßen, die Verhinderung eines Kontrollstaates durch die Schaffung eines Kontrollstaates? Interessanterweise plädieren Beschorner und Kolmar dabei sogar für eine „aristotelische Idee der Verinnerlichung moralischer Werte„. Eine derart ‚verinnerlichte Moral‚ kann dann natürlich nur noch schwer verändert werden. „Verinnerlichung moralischer Werte“ bedeutet ja eigentlich, dass die moralischen Werte tief im Charakter der Menschen verankert und gegen äußere Einflüsse hinreichend abgeschirmt sind – im Grunde also exogene Präferenzen darstellen. Offensichtlich sind die impliziten Verhaltensannahmen von Beschorner und Kolmar also so konstruiert, dass zwar einerseits eine Veränderung von Präferenzen durch den Staat möglich ist, andererseits aber nach der Implementation der Regeln durch den Staat, wieder eine Exogenisierung der Präferenzen, „Verinnerlichung“ genannt, stattfindet. Wie schon in Abschnitt 1.4 erläutert, wenn Verhaltensannahmen ökonomischer Theorien, nicht mehr so gewählt werden müssen, dass die Theorien möglichst gut die beobachtbare Realität abbilden, dann kann man auch hier nach dem Quodlibet-Prinzip verfahren und sich seine Verhaltenstheorie so stricken, wie es man es gerade aus weltanschaulicher Sicht braucht. Wenn man jedoch ein Anhänger der Idee ist, dass empirische Theorien auch etwas mit der beobachtbaren Realität zu tun haben sollten, dann kann man sicherlich eine empirisch erfolgreiche Theorie endogener Präferenzen für erstrebenswert halten und trotzdem die von Beschorner und Kolmar hier verwendete Verhaltenstheorie als nicht besonders aussichtsreichen Kandidaten dafür erachten.
  • Zweitens: Mir fehlt eine konsistente politische Theorie, die ausgehend von plausiblen Ausgangsannahmen zeigt, dass ein Mechanismus existiert, der dazu führt, dass ein freiheitlich verfasster Rechtsstaat mit Notwendigkeit bzw. zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit sich in einen Kontrollstaat im Sinne von Beschorner und Kolmar verwandelt, wenn es ihm nicht gelingt, dafür zu sorgen, dass eine bestimmte Vorstellung von „Tugenden wie Anstand, Ehrlichkeit, Mäßigung und Gerechtigkeit“ „fester, verinnerlichter Bestandteil“ der „Persönlichkeit“ der Staatsbürger ist. Mir scheint es auf einen logischen Widerspruch hinauszulaufen, wenn man behauptet, dass ein Staat, der nicht dafür sorgt, dass seine Staatsbürger eine ganz bestimmte Vorstellung von „Anstand, Ehrlichkeit, Mäßigung und Gerechtigkeit“ „verinnerlichen„, und stattdessen durch konstitutionelle Regeln sicherstellt, dass die von der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ geforderten individuellen Freiheitsrechte gelten, sich in einen „Kontrollstaat“ entwickeln kann.
  • Drittens: Mir fehlt der empirische Nachweis, dass eine solche Tendenz in freiheitlich verfassten Rechtsstaaten tatsächlich existiert. Ich habe in meiner ersten Kritik darauf verwiesen, dass „die empirische Erfahrung, die seit dem Beginn der Neuzeit gemacht wurde, nicht dafür spricht, dass ein solcher Mechanismus existieren würde, wie etwa die frühen Demokratien Schweiz oder USA zeigen. Im Gegenteil, man kann in der Geschichte der Neuzeit durchaus eine Tendenz zum Übergang zu freiheitlich verfassten Gesellschaftssystemen erkennen. (…) Die kulturpessimistische Sichtweise der Neuzeit, die im Beitrag von Beschorner und Kolmar erkennbar wird, muss man jedenfalls nicht teilen – gerade auch im Hinblick auf das Ausmaß der staatlichen Kontrolle der Gesellschaft in der Zeit davor.“ Ich finde in der Replik von Beschorner und Kolmar keinen Hinweis, warum diese empirische Einschätzung falsch sein sollte. Auch auf der Ebene ordnungspolitischer Rahmensetzung, auf der die „Wirtschaftsethik“ ja offenbar abzielt, scheint mir eine eindeutige Tendenz zum „Kontrollstaat“ nicht erkennbar zu sein. Phasen verstärkter Regulierungsbemühungen wechseln sich in demokratisch verfassten Staaten ab mit Phasen verstärkter Deregulierungsbemühungen und umgekehrt. Das deutet insgesamt eher auf eine Versuch-und-Irrtums-Strategie, die darauf abzielt, sich in einer stets verändernden Welt an neue Gegebenheiten anzupassen und aus Fehlern zu lernen, als auf eine eindeutige Tendenz hin zu einem „Kontrollstaat„. Wie schon gesagt, es wäre sicherlich hilfreich Beschorner und Kolmar würden ihre „Kontrollstaat-Hypothese“ einmal mit konkreten empirischen Beobachtungen unterfüttern. Natürlich kann man sich vor jeder Art empirischer Analyse mit dem Hinweis drücken, dass es „philosophisch heftig umstritten“ ist, ob „die Ordnung der Welt der Ordnung der Sprache entspricht und durch sie abgebildet werden kann“ (Eine Fragestellung, die im Übrigen nicht mit dem „“ gleichzusetzen ist, das sich auf Probleme beim Test zusammengesetzter Hypothesen bezieht, die aber nicht bei jeder empirischen Überprüfung relevant sind). Jeder Versuch Erfahrungswissenschaft zu betreiben, setzt aber die metaphysische Hypothese voraus, dass verwertbare empirische Beobachtungen einer autonomen Realität in irgendeiner Form möglich sind. Wenn man sich zu dieser Annahme durchringen kann, was möglicherweise ja nicht ganz so schwer ist, wie es klingt, weil wir diese Art von Metaphysik ja auch im Alltag „aus pragmatischen Gründen“ verwenden, dann kann man feststellen, dass die empirisch mittlerweile recht gut bewährte Evolutionstheorie uns eine einfache Erklärung dafür liefert, weshalb die“ die Ordnung der Welt“ und „die Ordnung der Sprache“ nicht soweit auseinanderfallen können: Die Spezies Mensch, hätte wohl kaum ein sprachfähiges aber deshalb auch höchst energieintensives Gehirn entwickelt (2% des Körpergewichtes aber 20% des Energieverbrauchs), wenn die darauf laufende Sprache nicht auch einen Selektionsvorteil brächte. Anders formuliert: Es spricht einiges dafür, dass die evolutionären Mechanismen, dafür gesorgt haben, dass „die Ordnung der Sprache“ zur „Ordnung der Welt“ passt. Natürlich gilt dies auch für unsere Sinnesorgane (Vollmer (1985, Bd.2, S. 37 ff.)): Wenn die Informationen, die das Auge liefert, völlig falsch wären, würde nicht nur beim Überqueren einer Verkehrstrasse ein stark wirkender „Selektionsdruck“ resultieren.

3. Die Sache mit dem „normativen Geltungsüberhang“

Bliebe vor allem noch die Sache mit dem „normativen Geltungsüberhang“ zu klären. Darauf werde ich in einem nachfolgenden Beitrag eingehen. Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Beschorner und Hadjuk dem „Positionspapier des Schweizer Bundesrates zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen“ zweifelsfrei ein „insgesamt reifes Verständnis von Corporate Social Responsibility“ attestieren können. Insgesamt drängt sich nun schon der Verdacht auf, dass die epistemologischen Nebelkerzen, derer sich Beschorner und Kolmar bedienen, mit Methode geworfen werden. Man möchte die Wirtschaftswissenschaften von der Idee einer empirischen Überprüfung von Theorien abkoppeln. Die Wirtschaftswissenschaft soll nicht mehr als Erfahrungswissenschaft sondern als „normative Wissenschaft“ betrieben werden – gewissermaßen als Unterabteilung der „Wirtschaftsethik“. Mit dem Hinweis auf „Kategorienfehler“ erledigt sich dann auch der naturwissenschaftliche Befund. Die vielversprechende Idee eines Zusammenwachsens von ökonomischer und naturwissenschaftlicher Verhaltensforschung entpuppt sich aus dieser Perspektive als Häresie. So hätte man dann freie Hand. Man konstruiert sich seine Welt, wie es dem eigenen normativen Belieben gefällt. Das deutet dann doch schon auf das Vorliegen eines klassischen Pippi-Langstrumpf-Syndroms hin.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..