Die geplanten Neuregelungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt

Auf dem letzten EU-Gipfel in Brüssel wurde beschlossenen, das Bailout-Verbot des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (Artikel 125 AEUV) unangetastet zu lassen. Es wird also weiterhin grundsätzlich das Prinzip gelten „Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen (…) eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.“ Geändert werden soll aber Artikel 122 AEUV,… Die geplanten Neuregelungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterlesen