Digitale Hochschullehre – noch so eine Technologie, die verboten werden muss?

Bündnis90/DieGrünen ist für seine Neigung bekannt, bestimmte Technologien mit einem Bannfluch zu belegen. Wenn man sich im Besitz einer überlegenen Moral fühlt und wahrscheinlich auch den Weltgeist auf seiner Seite wähnt, resultiert daraus vermutlich eine autosuggestive Dynamik, die das Bewusstsein auf eine Stufe hebt, von der aus betrachtet solche Verbotsforderungen wie großzügige Geschenke an die darbende Menschheit erscheinen.

Ganz oben auf dieser Verbotswunschliste stehen Atomkraft, Kohlendioxidabtrennung (CCS), Gentechnik und konventionelle Landwirtschaft. Warum es genau zu dieser Art von Technologie-Dämonisierung kommt, ist nicht immer ohne weiteres rekonstruierbar. Eine rationale Chancen-Risiko-Abwägung, wie bei einer Technologiefolgenabschätzung üblich, liegt dem jedenfalls nicht zugrunde.

Wie die genannten Beispiele zeigen, gibt es gute Gründe davon auszugehen, dass die grüne Verbotsideologie fatale Folgen für Mensch und Natur mit sich bringen kann. Nichtsdestotrotz scheint es nun der baden-württembergischen Hochschulministerin, Theresia Bauer, gelungen zu sein, eine weitere Technologie ausfindig zu machen, die auf den Verbotsindex gehört: die digitale Online-Lehre.

Zu Beginn des ersten Corona-Lockdowns ließen Hochschulrektorate die Lokalpresse noch wissen „Krisen sind immer auch Chancen. Wir machen aus der Not eine Tugend“. Die Corona-Krise also als Chance neue Technologien in der Lehre zu erproben. So begannen viele Dozenten, die Möglichkeiten einer digitalen Lehre auszuprobieren. Im Grunde ist das Konzept einer reinen „Vorlesung“ schon seit dem Jahr 1450 nicht mehr so ganz auf der Höhe der technologischen Möglichkeiten. Warum muss man des Lesens und Schreibens kundigen Studenten den Lehrstoff „vorlesen“, wenn es für jedes Fach eine Fülle von Lehrbüchern gibt und jeder Dozent heute natürlich auch über eine eigenes Skript mit Grafiken und Animationen verfügt? Es liegt also nahe, die Präsentation des Stoffs in jederzeit abrufbare Videopräsentationen auszulagern und die Vorlesungszeit für die Diskussion des Stoffs anhand von Beispielen und anwendungorientierten Übungsaufgaben zu verwenden. „Umgedrehter Unterricht“ wird dieses Konzept genannt. Online-Hörsäle sind dafür besonders geeignet, weil man große Gruppen auf kleinere „Unterräume“ aufteilen kann, in denen Sie Aufgaben zunächst in einer Kleingruppe bearbeiten können. Als Dozent kann man dann virtuell durch die Unterräume gehen und Hilfestellung geben. In einem Präsenzhörsaal mit starren Pulten in Arena-Anordnung ist derlei dagegen kaum möglich. Der Anreiz, in Kleingruppen zusammenzuarbeiten, führt dann häufig auch zur Bildung von Lerngruppen, die außerhalb der Vorlesungszeit die Unteräume von Online-Plattformen für ihre Treffen nutzen können. Alles in allem also ein interessantes Konzept, das neue didaktische Möglichkeiten eröffnet. Natürlich ist eine Umgestaltung von Vorlesungen nach diesem Konzept mit einem nicht ganz unerheblichen Aufwand verbunden, insbesondere wenn während einer Pandemie alle Vorlesungen simultan umgestellt werden müssen. Aber getreu der Devise „Krisen sind immer auch Chancen“ haben viele Dozenten diesen Aufwand in Kauf genommen. Noch im Herbst 2020 wurde von Seiten der Hochschulleitung dann auch eine positive Bilanz gezogen: „Die Zahl der Anwesenden sei höher gewesen als bei Präsenzveranstaltungen“ ließ man die Lokalpresse wissen.

Doch mit Beginn des Wintersemesters 2021 hat sich das Blatt nun plötzlich gewendet. Von der Hochschulleitung wurde ohne Debatte eine allgemeine Rückkehr zu Präsenzvorlesungen angekündigt, der „Unterricht im Hörsaal“ wurde par ordre du mufti sogar zum „Teil unserer DNA“ erklärt. Der Druck dazu kam aus dem Hochschulministerium. In einem Schreiben an die staatlichen Hochschulen des Bundeslandes formuliert die baden-württembergische Hochschulministerin sogar ein „gemeinsames Verständnis“, mit dem der Präsenzbetrieb im Wintersemester „erfolgreich durchgeführt werden kann“. Eine recht abenteuerliche, verbal übergriffige Formulierung. Ein „gemeinsames Verständnis“ kann nicht einseitig – ohne Rückversicherung eines tatsächlich vorliegenden gegenseitigen Einvernehmens – erklärt werden.

Rechtlich betrachtet ist es zwar richtig, dass das Bundesland als Hochschulträger darüber entscheidet, ob angesichts einer Pandemielage Präsenzveranstaltungen möglich sind oder nicht, wie im Schreiben der Ministerin angemerkt. Ob diese Möglichkeit dann aber wahrgenommen werden oder ob die Dozenten digitale Online-Formate nutzen, ist Teil ihrer verfassungsrechtlich verankerten Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Nach gängiger höchstrichterlicher Rechtsprechung schließt diese nämlich nicht nur das Abhalten von Lehrveranstaltungen und die Inhalte, sondern auch ihre methodisch selbstbestimmte Gestaltung ein (Berkut (2020)). Auch der Hochschullehrerbund hat in einem jüngst erschienenen Positionspapier klargestellt: „Den Lehrenden steht das Wahlrecht zwischen digitaler und analoger Lehre und Prüfung sowie integrativen Formaten unmittelbar zu. Sie entscheiden über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln in den Lehrveranstaltungen fachlich und didaktisch eigenverantwortlich für die Rückkehr zur Präsenzlehre.“ Der Rechtslage folgend hält sogar die Lehrverpflichtungsverordnung des Wissenschaftsministeriums selbst (sic!) unter § 3 (2) fest: „Moderne, insbesondere internetbasierte Ausgestaltungen von Lehrveranstaltungen, die mit Betreuungsaufwand verbunden sind, können auf die Lehrverpflichtung in derselben Höhe angerechnet werden wie vergleichbare Präsenzveranstaltungen. Sie sind Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Verordnung.“ Eigentlich hätte die baden-württembergische Hochschulministerin in Ihrem Schreiben an die Hochschulen des Landes über die geltende Rechtslage aufgeklären müssen. Man kann hier also durchaus treuewidriges Verhalten vermuten.

Schwer nachvollziehbar sind die Gründe für diesen neuartigen Technolgiebann. Während sich bei den eingangs genannten Technologien (Atomkraft, CCS, Gentechnik und konventionelle Landwirtschaft) zumindest oberflächlich betrachtet, eine potentielle Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ins Spiel gebracht werden kann, dürfte dies bei digital basierter Online-Lehre wohl kaum möglich sein.

Planungstechnische Gründe können ebenfalls nicht als Begründung für die Ablehnung der digitaler Lehrformate herhalten. Wie die Planung der ersten beiden Corona-Semester gezeigt hat, ist eine parallele Organisation von Online- und Präsenzvorlesungen möglich. Digitale Lehrformate können also nicht mit dem Hinweis auf mangelnde organisatorische Praktikabilität abgelehnt werden.

Vom Standpunkt einer langfristig angelegten hochschulpolitischen Strategie kann man ebenfalls nicht nachvollziehen, warum die durch die Corona-Semester in Gang gesetzten Digitalisierungsbemühungen so vieler Dozenten durch einen generellen Zwang zur Präsenzlehre nun wieder entwertet werden sollen. Durch die Pandemie beschleunigen sich derzeit in allen Bereichen die Digitalisierungsprozesse. Digitalisierbare Güter können können günstiger angeboten werden als analoge. Das hilft insbesondere auch, knappe Ressourcen einszusparen (wozu Hochschulen sogar nach §7 (2) des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes verpflichtet sind). Unter Wettbewerbsbedingungen führt dies dazu, dass alle digitalisierbaren Güter und Dienstleistungen auch digitalisiert werden. Digitalisierbar sind alle Bereiche, in denen es primär um die Verarbeitung von Informationen geht. Das trifft insbesondere für den Bildungssektor zu. Viele ausländische Hochschulen werben heute schon mit dem Angebot digitalisierter Lehre. Hier ergeben sich dann auch aus internationaler Perspektive neue Kooperationsmöglichkeiten im Hochschulbereich. Es wird prinzipiell möglich, einen Studienabschluss durch gleichzeitiges Studium an Hochschulen unterschiedlicher Länder zu erwerben. Es ist derzeit sicherlich schwer abzuschätzen, wohin diese Entwicklung führen wird und wie stark sie den Bildungssektor verändern wird.

Mag sein, dass gerade angesichts dieser disruptiven technologischen Möglichkeiten, die baden-württembergische Hochschulministerin sich schlicht überfordert fühlt und deshalb reflexartig mit einem Verbotswunsch reagiert. Wie viele grüne Politiker hat sie nie außerhalb der politischen Filterblase ihrer Partei gearbeitet. Je begrenzter der Horizont, desto schwerer fällt in der Regel die Anpassung an Veränderungen. Statt sich in serviler Ergebenheit den Wünschen von Parteipolitikern unterzuordnen, sollten Hochschulen ihr langfristiges Eigeninteresse verfolgen. In Zeiten technologischer Umbrüche sind Flexibililtät und Offenheit für neue Entwicklungen sicherlich bessere strategische Grundlagen als subalterner Untertanengeist. Wer den Eid auf das Grundgesetz abgelegt hat, sollte auch den Mut besitzen, für die Verteidigung von Grundrechten einzutreten. Auch wenn man dabei unter den derzeitigen politischen Bedingungen sicherlich eher mit beruflichen Nachteilen rechnen muss – zumindest im (ansonsten natürlich immer noch ziemlich hippen) „The Länd„.

Ein Kommentar zu „Digitale Hochschullehre – noch so eine Technologie, die verboten werden muss?

  1. Die digitale Lehre war ein wahrer Segen. Die anfänglichen Schwierigkeiten ergaben sich überwiegend aus dem Umstand, dass man auf diese Situation nicht gefasst war; es hat entsprechend ein Weilchen gedauert, bis die Online-Räume organisiert und die Lehrkräfte entsprechend geschult waren. Nach kurzer Anlaufzeit nahm ich die Online-Lehre jedoch als absolute Bereicherung wahr. Der größte Benefit ergab sich durch das daraus resultierende bessere Zeitmanagement. Man hatte deutlich mehr Zeit zur Vor- und Nachbereitung des Stoffes und fand zudem Luft, sich noch über den Studieninhalt hinaus weiterzubilden. Die Hochschule hatte zwar wiederholt angesprochen, dass vielen Studenten die persönlichen Veranstaltungen fehlen würden; dem muss ich jedoch widersprechen. Nahezu alle meiner Kommilitonen bevorzugte die Online-Veranstaltungen. Dies zeigte sich auch durch die hybriden Veranstaltungen, in die sich nur einige wenige verirrten, während der Großteil von zu Hause aus teilnahm. Seitens der Hochschule wurde oft erwähnt, dass Studenten aufgrund der digitalen Lehre Motivationsprobleme hätten, sich nicht aufraffen konnten etwas zu tun, etc. Doch ist das wirklich ein Problem der Online-Lehre? Oder deutet es eher auf mangelnde Disziplin dieser Individuen hin und verdeutlicht, dass diese Personen dort eigentlich ohnehin Fehl am Platz waren? An Unis/Hochschulen soll es doch ohnehin um das eigenständige Erarbeiten von Wissen gehen. Profs sehe ich als Stütze, als Ansprechpersonen, wenn ich weitreichendere Infos zu dem vermittelten Stoff haben möchte. Wer sich nicht selbst motivieren kann sich Wissen anzueignen, der sollte es eventuell einfach lassen und zuerst die geistige Reife erreichen, ehe er sich an einer Uni/Hochschule einschreibt. Man sollte schließlich dort sein, weil man etwas lernen WILL. Und wer das WILL, der findet auch die Motivation. In diesem Sinne: Die Motivation der heutigen Generation ist die Baustelle, an der man ansetzen muss. Präsenzlehre ersetzt keine fehlenden grundlegenden Werte, die ein Student haben sollte.

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