Ein Argument für die Möglichkeit von Entscheidungsfreiheit

Die meisten Ethiken beruhen auf der impliziten Annahme, dass der Mensch Handlungsentscheidungen bewusst und auf der Grundlage eines freien Willens trifft. In meinem Beitrag „Der VW-Skandal, die Wirtschaftsethik und die Wissenschaft“ habe ich darauf hingewiesen, dass verschiedene naturwissenschaftliche Experimente, diese Annahme in Frage stellen und damit auch die Grundvoraussetzungen dieser Ethiken. Keine Ethik kommt deshalb umhin, sich mit dem naturwissenschaftlichen Befund ernsthaft auseinanderzusetzen. Jede Form geisteswissenschaftlicher Überheblichkeit gegenüber naturwissenschaftlicher Forschung wäre aus diesem Grund ziemlich unangemessen. Wenn es durch naturwissenschaftliche Experimente zweifelsfrei möglich wäre, zu zeigen, dass menschliches Handeln vollständig von biochemischen Prozessen determiniert wird, die sich einer bewussten Kontrolle entziehen, würde die in vielen Ethiken vorausgesetzte Entscheidungsfreiheit fehlen. Das würde zwar nicht den Entwurf von Ethiken unmöglich machen, es hätte allerdings weitreichende inhaltliche Auswirkungen, wie etwa der Ethikentwurf von Michael Schmidt-Salomon (2009) zeigt – dem es aber nichtsdestotrotz gelingt, ausgehend von der Prämisse, dass die „menschliche Willensfreiheit“ nur eine Illusion ist, eine humanistische Ethik zu entwickeln.

Besonders bedenklich für herkömmliche Ethiken gilt dabei nach verbreiteter Aufassung eine Serie von Experimenten, die von Libet (1985) angestoßen wurde. Bei seinem 1985 vorgenommen Experiment überprüfte Libet bei der einfachen Entscheidung, die Hand zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zu beugen, die zeitliche Abfolge, mit der das Bewusstwerden der Entscheidung und die zum Bewegen der Hand notwendige neuronale Aktivität (Bereitschaftspotential genannt) erfolgen. Dabei sollten die Testpersonen auf einer Uhr den Zeitpunkt ablesen, zu dem sie sich für die Beugung der Hand entschieden hatten. Das Entstehen des neuronalen Bereitschaftspotentials wurde dabei mit einem EEG gemessen. Wenn die Bewegung der Hand vom Bewusstsein gesteuert wird, sollte man also annehmen, dass das Bewusstwerden der Entscheidung dem Entstehen des neuronalen Bereitschaftspotentials vorausgeht. Es stellte sich aber heraus, dass die Testpersonen ihren bewussten Entschluss zur Beugung der Hand im Schnitt ungefähr 350 Millisekunden nach der Entstehung des neuronalen Bereitschaftspotentials trafen. Das wirft natürlich die Frage auf, ob alle menschliche Entscheidungen bereits feststehen, bevor sie bewusst werden. Dann könnte man freilich kaum noch von einer bewusst gefassten freien Willensentscheidungen sprechen. Nicht unsere Gedanken würden unser Handeln bestimmen, sondern unbewusst ablaufende neuronale Prozesse würden unsere Gedanken und unser Handeln bestimmen.

Nachfolgende Überprüfungen des Experiments bestätigten den Libet-Befund. So untersuchten Haggard und Eimer (1999) ebenfalls auf Basis einer EEG-Untersuchung, welche Reihenfolge von neuronalem Bereitschaftspotential und Bewusstwerdung resultiert, wenn die Testpersonen frei wählen können, ob sie den rechten oder linken Finger heben möchten. Auch bei dieser leicht geänderten Aufgabenstellung zeigte sich, dass das Bereitschaftspotential der Bewusstwerdung signifikant zeitlich vorausgeht. Bei einer alternativen Überprüfung, die nicht auf einer EEG-Untersuchung beruhte, sondern auf einer präziseren Messung mittels Elektroden, die an Epilepsie leidenden Patienten zu therapeutischen Zwecken im Hirn implementiert wurden, resultierte sogar ein noch größerer zeitlicher Vorlauf des Bereitschaftspotentials von 1500 Millisekunden vor der protokollierten Bewusstwerdung (Fried, Mukamel, Kreiman (2011)). In einer neueren Untersuchung auf Basis funktioneller Magnetresonanztomografie, bei der die Probanden frei wählen konnten, zwei Zahlen entweder zu addieren oder zu subtrahieren, ist das neuronale Bereitschaftspotential im Durchschnitt sogar bereits vier Sekunden vor der Bewusstwerdung der Entscheidung messbar ((Soon, Brass, Heinze, Haynes (2013))).

Man kann aus diesem naturwissenschaftlichen Befund sicherlich die Schlussfolgerung ziehen, dass nicht alle menschlichen Entscheidungen „bewusst“ und „frei“ getroffen werden. Bei der Fülle von Trivialentscheidungen, die etwa bei einem Bewegungsablauf getroffen werden müssen, wäre das menschliche Bewusstsein sicherlich überfordert, wenn es jeden kleinen Bewegungsschritt bewusst steuern müsste. Und genau hier setzt auch die Kritik an Experimenten in der Libet-Tradition an. Man kann mit guten Gründen bezweifeln, dass das menschliche Bewusstsein auch bei komplexeren Entscheidungen, die eine umfangreiche Informationsverarbeitung notwendig machen, keine Rolle spielt. Dazu genügt im Grunde ein sehr simples Gedankenexperiment, das sich aber auch leicht in eine Realexperiment überführen lässt.

Unterstellen wir zu diesem Zweck, dass die Handlungsziele eines Menschen unbeeinflussbar von jeder Form eines Bewusstseins festliegen und durch die Aktivitäten des Nucleus accumbens determiniert werden. Eine Annahme, die möglicherweise auch mit guten Argumenten bestritten werden kann. Aber für das Gedankenexperiment bietet sie als „worst case“ Szenario eine gute Ausgangsbasis. Der Nucleus accumbens ist ein beim Menschen etwa erbsengroßes, entwicklungsgeschichtlich sehr altes Areal im Vorderhirn, das eine zentrale Rolle im Belohnungssystem des Gehirns spielt. Ein berühmt-berüchtigtes Experiment von Olds und Milner (1954), bei dem der Nucleus accumbens von Ratten über einen dünnen Draht per Tastendruck von den Ratten elektrisch stimmuliert werden konnte, hatte zum Ergebnis, dass die Ratten nach einer gewissen Zeit alle übrigen Aktivitäten – inklusive Wasser- und Nahrungsaufnahme – einstellten und nur noch die Taste zur Stimmulierung ihres Nucleus accumbens betätigten. Nach den Erkenntnissen der Neurophysiologie organisiert der Nucleus accumbens normalerweise Glücksgefühl evozierende Botenstoffauschüttungen (vor allem Dopamin und GABA), wenn ein Lebewesen erfolgreich seine Bedürfnisse gemäß der „Maslowschen Bedürfnispyramide“ befriedigt (Blum et al. (2012)). Ein neurophysiologisch gesteuerter Prozess, der Habituation gennant wird, sorgt dabei dafür, dass mit zunehmendem Grad der Befriedigung eines bestimmten Bedürfnisses, die marginalen Botenstoffauschüttungen zurückgehen und einen Effekt bewirken, der in der Ökonomik erstmals von Heinrich Gossen (1854) postuliert wurde und als „abnehmender Grenznutzen“ bzw. „2. Gossensches Gesetz“ bezeichnet wird. Daraus resultiert dann ein Anreiz, die für das Überleben wichtigen Bedürfnisse zuerst und in dem Maße, in dem der daraus resultierende Grenznutzen sinkt, zunehmend auch die für das Überleben weniger wichtigen Bedürfnisse, die von Beginn an einen geringeren Grenznutzen abwerfen, zu befriedigen. Auf diese Weise hangelt sich dann jedes Lebenwesen, idealtypisch gesprochen, seine spezifische „Maslowsche Bedürfnispyramide“ hoch. Ein solcher biochemischer Belohnungsmechanismus ist stammesgeschichtlich sehr alt und kommt bereits bei primitiven Lebensformen, wie etwa dem Fadenwurm (Caenorhabditis elegans) vor (Chase, Pepper, Koelle (2004)). Evolutionstheoretisch lässt sich diese Funktion des Nucleus accumbens natürlich gut begründen, weil sie dafür sorgt, dass die Befriedigung von Bedürfnissen in einer Weise belohnt wird, die die Chancen der Reproduktion des Genoms eines Lebenwesens erhöhen.

Es ist also empirisch ganz gut begründbar, dass ein solcher auch die Handlungsziele des Menschen determinierender neurophysiologischer Mechanismus bestehen könnte. Würde daraus nun mit Sicherheit folgen, dass das menschliche Handeln und die damit zusammenhängenden Entscheidungen zu 100% durch unbewusst ablaufende biochemische Prozesse determiniert sind? Ich glaube nicht, wie folgendes Beispiel zeigt: Nehmen wir einen Menschen, der sein Grundbedürfnis nach einer Wohnung noch nicht befriedigt hat und deshalb durch die Befriedigung dieses Bedürfnisses einen höheren Grenznutzen pro Kosten gemessen in Geld (oder Arbeitszeit), die die Befriedigung dieses Bedürfnisses verursacht, erzielen kann, als bei der Befriedigung irgend eines anderen Bedürfnisses. Dieser Mensch würde also versuchen, als nächstes sein Grundbedürfnis nach einer Wohnung zu befriedigen. Unterstellen wir weiter, dass es zwei Möglichkeiten dazu gibt: Kauf oder Miete einer Wohnung. Wie würde dieser Mensch nun vorgehen, wenn er „hinreichend“ rational wäre? Er würde wahrscheinlich eine Vergleichsrechnung aufmachen, welche von beiden Alternativen die billigere wäre. Denn je weniger er von seinem verfügbaren Einkommen (bzw. seiner verfügbaren Arbeitszeit) er für die Befriedigung seines Wohnbedürfnisses ausgeben müsste, desto mehr könnte er für die Befriedigung weiterer Bedürfnisse ausgeben und auf diese Weise die Gesamtaussschüttung von Glücksgefühl evozierenden Botenstoffen erhöhen. Evolutionstheoretisch gesprochen, würde dadurch die Reproduktionswahrscheinlichkeit seines Genoms steigen. Diese Art zu handeln, wäre also auch in einem evolutionstheoretischen Sinn „rational“ (Vorausgesetzt die relative Knappheit der Güter wäre noch die gleiche, wie zu dem Zeitraum als die genetische Codierung der Botenstoffauschüttungen erfolgte, was natürlich nicht notwendigerweise der Fall sein muss).

Was aber geschieht nun, bei besagter Vergleichsrechnung? Zunächst einmal wird eine künstliche Sprache, die Mathematik, dazu verwendet Informationen über die Beschaffenheit der Welt, sprich Mieten, Kaufpreise, Zinssätze und Steuern auszuwerten und in eine Entscheidungsgröße zu transformieren, den Gegenwartwert der Mietkosten nach Steuer, der dann mit dem Gegenwartswert der Kosten eines Kaufes nach Steuer verglichen werden kann. Das Beispiel ist bewusst so hinreichend kompliziert gewählt, dass man mit ziemlich großer Sicherheit sagen kann, dass das Ergebnis der Rechnung nicht irgendwelchen unbewusst ablaufenden biochemischen Prozessen bereits im Voraus bekannt sein kann. Wenn man dem zustimmt, dann wäre die im evolutionstheoretischen Sinn rationale Entscheidung, nämlich die Alternative mit dem geringsten Gegenwartswert der Kosten zu wählen, nicht von biochemischen Prozessen vorherbestimmt, sondern vom Ergebnis eines einem informationsverarbeitenden Prozesses, der sogar außerhalb des menschlichen Gehirns, z.B. auf einem Stück Papier oder einem Taschenrechner abläuft. Das Ergebnis wäre also zum einen von der Leistungsfähigkeit der verwendeten Sprache und zum anderen von der Qualität der Informationen über die Beschaffenheit der Umwelt, im diesem Fall, Mieten, Kaufpreise, Zinssätze und Steuern abhängig. Das Ziel des menschlichen Handelns wäre zwar determiniert, aber nicht die Wahl der Mittel, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll. Es besteht unter den gemachten Annahmen im strikten Sinn also keine „Zielfreiheit“. Durch die Möglichkeit über einer informationsverarbeitende Sprache, Informationen über die Beschaffenheit der Umwelt zu sammeln und auszuwerten, wird die eine strikte biochemische Kausalität jedoch unterbrochen und die Entscheidung vom Ergebnis der informationsverarbeitenden Prozesse determiniert. Das wäre dann also möglicherweise nicht das was man unter „klassischer Willensfreiheit“ versteht (obwohl es keine allgemein anerkannte Definition dafür gibt), aber bei wichtigen Entscheidungen, bei denen Informationsverabeitung von Vorteil ist, wäre dieser Mensch nicht „machtlos“ irgendwelchen unbewusst ablaufenden Prozessen ausgeliefert. Denn man kann wohl kaum bestreiten, dass die beschriebene Art der Informationsverarbeitung bewusst abläuft. Die Handlungsziele wären also unter den gemachten Annahmen biochemisch determiniert, bei der Wahl der Mittel gäbe es aber zumindest eine bewusste Entscheidung zwischen Alternativen.

Informationsverarbeitung findet jedoch nicht nur über künstliche Sprachen, die auf einem Computer Berechnungen vornehmen, statt, sondern auch über natürliche Sprachen, die zu einem Informationsaustausch zwischen Menschen genutzt werden. Dieser Informationsaustausch kann dabei sowohl zum Sammeln von Daten über die Beschaffenheit der Umwelt dienen als auch zur Bewertung dieser Daten und damit zur Weiterverabeitung der Daten zur Vorbereitung einer Entscheidung. Auch diese Art der Entscheidungsfindung wäre dann nicht biochemisch determiniert, sondern abhängig von einer unter den Beteiligten bewusst ablaufenden Informationsverarbeitung.

Wenn man dem zustimmen kann, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt zu der Idee, dass das menschliche Gehirn aufgrund seiner angeborenen Sprachfähigkeit möglicherweise auch zu „Selbstgesprächen“ in der Lage ist, bei denen es Informationen, die es über die Umwelt gesammelt hat, im Zwiegespräch mit sich selbst, bewertet und weiterverarbeitet. Es ist auch vorstellbar, dass die Vorstufe zu einem solchen „Zwiegespräch mit sich selbst“ ein imaginäres Gespräch mit bekannten Gesprächspartnern ist, bei dem man versucht, die Frage zu beantworten, wie würde wohl XYZ an meiner Stelle entscheiden bzw. die mir zur Verfügung stehenden Informationen bewerten? Sind es nicht Prozesse wie diese, die uns das Gefühl geben, dass wir bewussten Einfluss auf unsere Entscheidungen zu haben und in diesem Sinn „Entscheidungsfreiheit“ besitzen?

Auf jeden Fall wäre ein solcher Mensch in der Lage flexibel auf eine sich schnell verändernde Umwelt zu reagieren und hätte dadurch eine größere Überlebenswahrscheinlichkeit als ein Lebewesen, dass nur in biochemisch „fest verdrahteter“ Form auf eine kleinen vorgegebenen Ausschnitt von Umweltreizen reagieren kann. Ein Lebewesen, das über eine informationsverarbeitende Sprache verfügt, hat also einen Selektionsvorteil. Zufällig vorteilhafte Mutation wird durch bewusste Informationsverarbeitung abgelöst. Es ist nicht mehr der Organismus, der sich über zufällige Mutationen „mühsam“ und langwierig (von der Möglichkeit zu epigenetischen Anpassungsprozessen zur Vereinfachung jetzt einmal abgesehen ;-)) an die Umwelt anpasst, sondern das in Sprache gespeicherte Wissen über die Beschaffenheit der Umwelt – das erfahrungswissenschaftliche Wissen also. Die Sprache macht den Menschen also möglicherweise nicht in einem absoluten Sinn „frei“ aber doch „flexibel“ in seinen Reaktionen auf Umweltveränderungen. Vielleicht ist das, was wir meinen, wenn wir „Freiheit“ sagen, ja das, was wir tun, wenn wir diese Art von „Flexibilität“ nutzen. Je leistungsfähiger die Sprache und je ausgeprägter die Fähigkeit, mit Hilfe der Sprache Entscheidungsalternativen zu entwerfen, je ausgeprägter also die sprachliche Imaginationsfähigkeit, desto flexibler – und in einem gewissne Sinn vielleicht sogar „freier“ – kann auf Umweltveränderungen reagiert werden. Es ist sogar vorstellbar, dass durch den Entwurf entsprechender Entscheidungsalternativen, die unterstellte strikte biochemische Determinierung der Handlungsziele „ausgetrickst“ werden könnte – etwa so wie religiöse Menschen sich von einem Verzicht auf Bedürfnisbefriedigung im Diesseits eine größere Bedürfnisbefriedigung im Jenseits erhoffen (Koran Sure 56 (11-37)), oder – etwas profaner – wie ein Sparer durch einem Verzicht auf Konsum heute sich vom Sparzins einen kompensierenden höheren Konsum in der Zukunft erhofft. Damit käme auch – dem Geisteswissenschaftler sollte es eigentlich gefallen – der Literatur und ihrer häufig gegebenen Fähigkeit, überraschende Alternativen und Varianten zu schon bekannten Entscheidungsoptionen zu entwerfen, eine wichtige Rolle zu. Und natürlich wären auch „herkömmliche“ Ethiken, die auf der Prämisse beruhen, dass Menschen bewusste Entscheidungen zwischen alternativen Entscheidungsoptionen treffen können, möglich.

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