Wieviel offener Diskurs schadet der Wissenschaft?

Wissenschaft produziert keine ewigen Wahrheiten. Wissenschaft ist vielmehr ein Prozess, der nach Fehlern sucht und immer wieder Korrekturen vornimmt, so dass eine begründete Vermutung besteht, dass sich langfristig eine Annäherung wissenschaftlicher Erkenntnisse an die Wahrheit ergeben kann. Wie nahe man dabei der Wahrheit kommt und ob die Wahrheit jemals erreicht wird, bleibt immer unbekannt. Denn man kann niemals auschließen, dass eine sehr bewährte Theorie von einer noch besseren eines Tages abgelöst wird.

In diesem Sinne kann man die Wahrheit nie mit Sicherheit kennen. Was man aber häufig mit Sicherheit erkennen kann sind Fehler. Deshalb ist es für den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess notwendig, dass Fehler jederzeit offen angesprochen werden dürfen. Versuche, Fehler zu vertuschen oder Kritik an Fehlern zu zensieren, gefährden den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess, weil sie der Wissenschaft die Fähigkeit zur Fehlerkorrektur nehmen.

Auf dem Symposium „Lehre-Transfer-Innovation: Die Rolle der Hochschule in der Gesellschaft“, das am 16. Januar 2019 an der Hochschule Pforzheim stattfand, behauptete der Kollege Jürgen Volkert am Ende meines Vortrags „Ist angesichts sogenannter „großer gesellschaftlicher Herausforderungen“ ein Umbau des Wissenschaftssystems erforderlich?“, dass in der Volkswirtschaftslehre ein allgemeiner Konsens besteht, bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen „utilitaristische Wohlfahrtsfunktionen“ zu maximieren. Damit sollte mein Plädoyer gegen eine Instrumentalisierung des Hochschulsystems zugunsten bestimmter politischer Weltanschauungen entwertet werden. Nachdem ich dies mit Verweis auf bekannte Lehrbuchliteratur öffentlich zurückgewiesen hatte, veröffentlichte Jürgen Volkert daraufhin seine Position in dieser E-Mail (Verknüpfung).

In meiner Entgegnung (Verknüpfung), die für die Reihe „Pforzheimer Beiträge“ geplant war, hatte ich diese Replik vor allem in zwei Punkten kritisiert:

  1. Vor dem Hintergrund der Geschichte der Wohlfahrtsökonomik widerspricht die Aussage von Jürgen Volkert, dass in der Volkswirtschaftslehre ein allgemeiner Konsens besteht, bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen, utilitaristische Wohlfahrtsfunktionen zu maximieren und, dass „der Utilitarismus in jedem Fall, anders als von Rainer Maurer unterstellt, eine zentrale ethische Grundlage der Ökonomik“ bleibt, schlicht den Tatsachen. Wie man jedem einschlägigen Lehrbuch der Wohlfahrtsökonomik (z.B. Boadway und Bruce (1991)) und insbesondere dem „Handbook of Social Choice and Welfare“ entnehmen kann, war spätestens seit Ende der 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts die erklärte Absicht vieler Ökonomen, sich von den engen normativen Vorstellungen des Utilitarismus zu befreien. Viele dieser neuen Ansätze verfolgten dabei das explizite Ziel, die Beschreibung von Zuständen auf der Basis deskriptiver Theorien von der Bewertung dieser Zustände durch unterschiedliche normative Wertesysteme in Form von Sozialen Wohlfahrtsfunktionen zu trennen. Tabelle 1 meines Beitrags (Verknüpfung) gibt einen Überblick der Geschichte dieser Entwicklung. Die Behauptung, dass „die utilitaristische Maximierung des Gesamtnutzens (Glück, Zufriedenheit) eine Grundlage der Ökonomik darstellt“ ist also faktisch falsch. Sie diskreditiert die Bemühungen mehrerer Generationen von Ökonomen, die Wohlfahrtsökonomik offen zu halten, für eine Trennung von ökonomischer Beschreibung von Zuständen und deren normativer Bewertung durch unterschiedliche ethische Weltanschauungen. Darüber hinaus verstrickt sich Jürgen Volkert natürlich in einen logischen Widerspruch, wenn er im Eingang seiner Replik schreibt, dass „die utilitaristische Maximierung des Gesamtnutzens (Glück, Zufriedenheit) eine Grundlage der Ökonomik darstellt“ und am Ende seiner Replik darauf verweist, dass der „Capability-Ansatz“ von Amartya Sen (2009) „vom Sachverständigenrat (2011) als Konzeption menschlichen Wohlergehens für Deutschland operationalisiert“ wurde, denn der „Capability-Ansatz“ unterscheidet sich wesentlich vom „Utilitarismus“. Der „Utilitarismus“ bewertet die konkreten Ergebnisse von Handlungen, während der „Capability-Ansatz“ in bewusster Abgrenzung dazu die Freiheitsspielräume bewertet, die durch Handlungen ermöglicht werden. Wenn „der Utilitarismus in jedem Fall, anders als von Rainer Maurer unterstellt, eine zentrale ethische Grundlage der Ökonomik“ darstellt, dann stellt sich die Frage, warum der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in einem Gemeinschaftsgutachten mit dem französischen Conseil d’Analyse Économique nicht den Utilitarismus sondern den „Capability-Ansatz“ von Amartya Sen zur Konstruktion eines Systems von Wohlfahrtsindikatoren heranzieht?
  2. In seiner Replik schreibt Jürgen Volkert Max Weber „Eine völlig wert- und gesinnungsfreie Wissenschaft ist nicht denkbar. Dementsprechend betont Weber (1904: S. 33): »Gesinnungslosigkeit und wissenschaftliche Objektivität haben keinerlei innere Verwandtschaft«“. Stellt man dieses Max Weber Zitat jedoch seinen Gesamtzusammenhang, wird deutlich, dass der Text von Max Weber keine Grundlage für die Schlussfolgerung „Eine völlig wert- und gesinnungsfreie Wissenschaft ist nicht denkbar“ bietet. So heißt es an besagter Stelle: „Die stete Vermischung wissenschaftlicher Erörterung der Tatsachen und wertender Raisonnements ist eine der zwar noch immer verbreitetsten, aber auch schädlichsten Eigenarten von Arbeiten unseres Faches. Gegen diese Vermischung, nicht etwa gegen das Eintreten für die eigenen Ideale richten sich die vorstehenden Ausführungen. Gesinnungslosigkeit und wissenschaftliche »Objektivität« haben keinerlei innere Verwandtschaft. (Weber (1904a, S. 157) Der Satz „Gesinnungslosigkeit und wissenschaftliche »Objektivität« haben keinerlei innere Verwandschaft“ bezieht sich also auf die wohl kaum bestreitbare Tatsache, dass Wissenschaftler, wie die meisten Menschen, ein persönliches Wertesystem haben, in der Sprache Max Webers „eigene Ideale“ bzw. eine eigene „Gesinnung“. Nichtsdestsotrotz, plädiert Max Weber im Satz zuvor gegen eine „Vermischung wissenschaftlicher Erörterung der Tatsachen und wertender Raisonnements“ – also gegen eine Vermischung von deskriptiver (oder positiver) Analyse von Tatsachen und der Bewertung dieser Tatsachen durch das persönliche Wertesystem. Er bezeichnet diese „Vermischung“ sogar als eine der „schädlichsten Eigenarten von Arbeiten unseres Faches“. Ein solches sinnentstellendes Zitat wiegt um so schwerer, als in den Richtlinien der Fakultät für Wirtschaft und Recht für das Anfertigen schriftlicher Arbeiten der Hochschule Pforzheim auf Seite 16 ausdrücklich festgehalten wird: „Sinnentstellende oder einseitige Darstellungen des in der Quelle stehenden Textes sind schwere wissenschaftliche Fehler“.

Sinnentstellende Zitate, Nichtberücksichtigung eines wichtigen Teils der Fachliteratur und ein eklatanter logischer Widerspruch in der Argumentation, werfen natürlich schon die Frage auf, ob hier die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden. Legt man die „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zugrunde, können Zweifel daran resultieren. Immerhin heißt es dort unter Leitlinie 9 (S. 15): „Forschungsdesign: „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an“. Fachliteratur wäre also in vollem Umfang zu berücksichtigen. Unter Leitlinie 12 (S. 17-18) heißt es in der Erläuterung: „Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, (…) die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten“. Ein sinnentstellendes Zitat würde also auch gegen Leitlinie 12 verstoßen. Ein direktes Verbot von logischen Widersprüchen findet sich in den DFG-Leitlinien nicht. Allerdings heißt es in Leitlinie 11 (S. 17): „Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an“. Da aus einem logischen Widerspruch (p ˄ ¬p) jede beliebige Aussage x gefolgert werden kann ((p ˄ ¬p) => (p ˄ ¬p v x) => x), könnte man einen logischen Widerspruch also durchaus als Verstoß gegen Leitlinie 11 aufassen.

Zu welcher Antwort man bei der Beurteilung der Frage, ob die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten wurden, man auch immer kommt, eine offene Diskussion der angesprochenen Probleme sollte mit direkter Bezugnahme auf den Text möglich sein. Doch leider wurde darin vom Herausgeberkreis der „Pforzheimer Beiträge“ eine Verletzung der „Persönlichkeitsrechte“ Jürgen Volkerts gesehen. Die ursprüngliche Entgegnung (Verknüpfung) musste deshalb so umgeschrieben werden, dass der Name und die Replik Jürgen Volkerts darin nicht mehr erscheint. Es ist natürlich extrem schwer, den Inhalt eines Textes zu diskutieren, wenn man aus dem Text nicht zitieren darf. Ich habe es mit dem Pforzheimer Beitrag Nr. 173 (Verknüpfung) trotzdem versucht. Ich glaube aber, dass die Wissenschaft die Fähigkeit zur Fehlerkorrektur verlieren würde, wenn dieses mir auferlegte Verfahren zur allgemeinen Regel gemacht würde.

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